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Blog der Doktorandinnen und
Doktoranden am Dubnow-Institut

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow (DI) ist bemüht, seine Webseiten und Apps in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://mimeo.dubnow.de/
 

Stand der Barrierefreiheit

 
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Die Webseite https://mimeo.dubnow.de/ ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

 
Alternative Beschriftung für Schaltflächen

Grafische Schaltflächen und Links besitzen teilweise keine alternative Beschriftung, die deren Funktion oder Ziel benennt. Dies beeinträchtigt die Screenreader-Ausgabe. Betroffen sind beispielsweise die Schaltfläche zum Öffnen der Suche (Lupen-Symbol), die Schaltfläche zum Öffnen der Hauptnavigation (Burgermenü-Symbol) sowie die verlinkten Social-Media-Icons im Fußbereich der Desktopansicht (Facebook und Twitter).

Am Ende jedes Beitrages befinden sich mehrere grafische Links zum Teilen des Beitrages per E-Mail, Facebook oder Twitter bzw. zum Drucken des Beitrages. Auch diese besitzen keine alternative Beschriftung, was die Screenreader-Ausgabe erheblich beeinträchtigt.

 

Screenreader-Bedienung der Hauptnavigation

Die Schaltfläche zum Öffnen des Navigationsmenüs wird vor assistiven Technologien versteckt. Für Screenreader ist somit weder die Schaltfläche selbst noch der Aufklappzustand des Menüs erkennbar.

Gleiches gilt für die ausklappbaren Menüeinträge »Autor/in« und »Datum«. Auch hier ist der Aufklappzustand für Screenreader nicht erkennbar.

Innerhalb des Navigationsmenüs ist der Eintrag der aktuellen Seite optisch durch eine andere Schriftfarbe hervorgehoben. Für blinde Menschen ist diese Hervorhebung nicht wahrnehmbar.

 

Sichtbarkeit des Tastaturfokus

Bei Tastatursteuerung ist die aktuelle Position des Tastaturfokus teilweise nicht erkennbar, da der Standardbrowser-Fokus unterdrückt wird, z. B. bei der grafischen Schaltfläche zum Öffnen des Navigationsmenüs.

Außerdem befinden sich in der Tabreihenfolge zahlreiche nicht sichtbare Elemente, was die Orientierung bei Tastaturbedienung beeinträchtigt. Ein Beispiel hierfür sind die verlinkten Menüeinträge, die auch dann fokussiert werden, wenn das Navigationsmenü zugeklappt ist.

 

Beschriftung der Suche

Das Such-Eingabefeld besitzt weder eine sichtbare noch eine programmatische Beschriftung. Die Funktion des Feldes ist somit nur indirekt erkennbar – für sehende Menschen anhand des Lupen-Symbols und für blinde Menschen anhand der semantischen Auszeichnung des Suchbereichs.

 

Bedienbarkeit eingeblendeter Fußnoten

Die Fußnoten in den Beiträgen lassen sich in der Desktopansicht lediglich per Maus einblenden. Bei Tastatur- und Screenreader-Nutzung sind die Fußnoteninhalte nicht zugänglich.

Bei Mausbedienung besteht das Problem, dass die automatisch eingeblendeten Fußnoten nicht geschlossen werden können, ohne den Mauszeiger zu verschieben, wodurch es zu Überlagerungen von Inhalten kommen kann. Außerdem ist es nicht möglich, den Mauszeiger über die eingeblendeten Fußnoten-Inhalte zu bewegen.

 

Bedienbarkeit interaktiver Abbildungen

Die Abbildungen in den Beiträgen sind als interaktive Komponenten mit Vollbildfunktion angelegt. Mehrere Abbildungen werden als Bilderkarussell dargestellt. Die Tastatur- und Screenreader-Bedienbarkeit ist dabei nur eingeschränkt gegeben.

Die Schaltfläche zum Öffnen der Vollbildansicht und die Schaltflächen zur Bedienung des Bilderkarussells besitzen englischsprachige Beschriftungen, was die Aussagekraft bei Screenreader-Ausgabe reduziert.

Bei Bilderkarussellen mit mehreren Abbildungen ist die Screenreader-Bedienung sehr aufwendig, da die Inhalte des Karussells beim Weiterblättern nicht automatisch vorgelesen werden.

Auch die Vollbildansicht ist bei Tastatur- und Screenreader-Bedienung nicht ideal, da der Fokus nicht im Dialogfenster gehalten wird, was die Orientierung erschwert.

 

Alternativtexte für Abbildungen

Die Abbildungen in den Beiträgen zeigen neben Fotos auch historische Dokumente. Die wesentlichen Inhalte der abgebildeten Dokumente gehen aus dem Alternativtext, der Bildunterschrift bzw. dem umliegenden Fließtext hervor. Eine barrierefreie Medienalternative steht für die Dokumente jedoch nicht zur Verfügung.

 

Semantik

Die Überschriften sind bereits überwiegend als solche ausgezeichnet. Jedoch bilden die verwendeten Überschriftenebenen die hierarchische Struktur der Seiteninhalte nicht korrekt ab. Dies erschwert das Erfassen der inhaltlichen Gliederung sowie die Überschriftennavigation mit dem Screenreader.

Hebräische und englischsprachige Texte sind nicht als solche ausgezeichnet. Dies kann die Screenreader-Ausgabe der Texte beeinträchtigen.

 

Sprungmarken

Mehrfach vorkommende Seitenbereiche, wie die Navigationsbereiche oder die ergänzenden Seitenbereiche in Beiträgen, besitzen keine eindeutige Beschriftung, was die Sprungmarken-Navigation mit dem Screenreader erschwert.

 

Vergrößerbarkeit und mobile Ansicht

Bei Vergrößerung der Seiteninhalte mittels Browserzoom und auf mobilen Endgeräten wird die Seite in der mobilen Ansicht angezeigt. Dabei kommt es zum Verlust von Funktionen. Der Link »RSS Feed abonnieren« sowie die verlinkten Social-Media-Icons (Facebook und Twitter), welche sich in der Desktopansicht im Fußbereich der Seite befinden, sind in der mobilen Ansicht nicht verfügbar. Die übrigen Links (»Impressum«, »Datenschutz«, etc.) finden sich in der mobilen Ansicht im Navigationsmenü.

 

Kontraste

Die Texte des Internetauftritts haben teilweise keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund, was die Lesbarkeit erschwert.

 

Informationen durch Farbe

Links, die sich im Fließtext eines Blog-Beitrages befinden, sind optisch nur anhand ihrer grünen bzw. orangenen Schriftfarbe erkennbar.

Die Beiträge des Festblogs sind optisch durch eine orangene Schriftfarbe hervorgehoben. Diese Form der visuellen Hervorhebung ist nicht für alle Nutzergruppen wahrnehmbar.
 

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

 
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung.
  • Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 »Unverhältnismäßige Belastung« der Richtlinie (EU) 2016/2102).

Wir sind um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten im Rahmen unserer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten sukzessive an ihrer Verbesserung.
 

Erstellung der Erklärung

 
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit werden wir kontinuierlich durch eigene Prüfung ermitteln.
 

Feedback und Kontaktangaben

 
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Dr. Julia Roos
E-Mail: roos@dubnow.de
Telefon: +49 341 21 735 753

Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow
Goldschmidtstraße 28
04103 Leipzig

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
 

Durchsetzungsverfahren

 
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist von vier Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Durchsetzungsstelle
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bei der Sächsischen Staatskanzlei

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de